Mehrwertsteuerregelung
    • Kauf von einem Privatperson:

    Wenn du ein Pferd von einer Privatperson kaufst, wird keine Umsatzsteuer auf das Pferd selbst berechnet. Es wird jedoch eine 5% Provision ohne MwSt. auf den Verkaufspreis berechnet, unabhängig davon, ob das Pferd von einer Privatperson oder einem Unternehmen kommt.

    • Kauf von einem Unternehmen im gleichen Land:

    Wenn du ein Pferd von einem Unternehmen im gleichen Land kaufst, wird MwSt. auf den Preis des Pferdes erhoben, entsprechend den nationalen Steuergesetzen. Die 5% Provision ohne MwSt. bleibt bestehen.

    • Kauf von einem Unternehmen innerhalb der EU (außerhalb des eigenen Landes):

    Wenn du ein Pferd von einem Unternehmen in einem anderen EU-Land kaufst, gilt eine MwSt.-Befreiung auf das Pferd. Es wird keine MwSt. berechnet, aber der Käufer muss nachweisen, dass das Pferd in das andere Land transportiert wird. Die 5% Provision ohne MwSt. bleibt bestehen.

    • Kauf aus einem Land außerhalb der EU:

    Wenn du ein Pferd aus einem Land außerhalb der EU kaufst, muss das Pferd innerhalb von 90 Tagen die EU verlassen. Der Käufer muss die Zollvorschriften einhalten und die erforderlichen Dokumente für die MwSt.-Befreiung vorlegen. Die 5% Provision ohne MwSt. wird auf den Verkaufspreis berechnet.

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