Allgemeine Geschäftsbedingungen von HorseBidder

Artikel 1: Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe verwendet:

  • HorseBidder: Die Online-Plattform, die den Verkauf von Pferden über Auktionen ermöglicht.
  • Verkäufer: Die natürliche oder juristische Person, die ein Pferd über HorseBidder zum Verkauf anbietet.
  • Käufer: Die natürliche oder juristische Person, die ein Gebot auf ein Pferd über HorseBidder abgibt.
  • Vertrag: Der Kaufvertrag, der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über die Auktion zustande kommt.

Artikel 2: Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Auktionen, Transaktionen und Dienstleistungen, die von HorseBidder angeboten werden.

Durch die Nutzung der Plattform akzeptieren sowohl der Verkäufer als auch der Käufer diese Bedingungen.

Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich mit HorseBidder vereinbart wurden.

Artikel 3: Auktionsbedingungen

Der Verkäufer meldet ein Pferd über das Anmeldeformular auf der Website an und muss korrekte Informationen, Videos, Fotos und Röntgenbilder des Pferdes bereitstellen.

Das Pferd wird von HorseBidder bewertet, bevor es zur Auktion zugelassen wird.

Der Verkäufer legt einen Mindestpreis fest. Wird dieser Preis nicht erreicht, wird das Pferd nicht verkauft, und es fallen keine Kosten für den Verkäufer an.

Der Käufer zahlt eine Provision von 5% (exklusive Mehrwertsteuer) des Kaufpreises an HorseBidder.

Die Auktion endet zu einem festgelegten Datum und einer festgelegten Uhrzeit. Das höchste Gebot über dem Mindestpreis führt zum Verkauf.

Artikel 4: Zahlung

Der Käufer muss den gesamten Kaufpreis, einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer, innerhalb von sieben (7) Tagen nach dem Ende der Auktion an den Verkäufer bezahlen.

Der Käufer muss die Provision von 5% (exklusive Mehrwertsteuer) innerhalb des gleichen Zeitraums an HorseBidder bezahlen.

Das Pferd wird erst übertragen, nachdem sowohl die vollständige Zahlung an den Verkäufer als auch die Provision an HorseBidder erhalten wurden.

Artikel 5: Lieferung und Eigentumsübertragung

Der Verkäufer und der Käufer treffen untereinander Vereinbarungen über die Übergabe des Pferdes.

Die Übergabe erfolgt erst nach Eingang der vollständigen Zahlung.

HorseBidder ist nicht Partei der tatsächlichen Lieferung und übernimmt keine Verantwortung dafür.

Artikel 6: Haftung und Garantie

Der Verkäufer garantiert, dass alle Informationen über das Pferd korrekt und vollständig sind.

HorseBidder ist nicht für falsche oder irreführende Informationen verantwortlich, die vom Verkäufer bereitgestellt wurden.

HorseBidder haftet nicht für Schäden, die aus dem Verkauf und der Lieferung des Pferdes entstehen.

Artikel 7: Stornierung und Verkauf außerhalb der Auktion

Ein Verkäufer, der das Pferd außerhalb der Auktion verkaufen möchte, muss dies vorher mit HorseBidder besprechen.

Wenn ein Pferd nach der Anmeldung nicht mehr für die Auktion verfügbar ist, muss der Verkäufer HorseBidder umgehend informieren.

Artikel 8: Streitigkeiten und anwendbares Recht

Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle über HorseBidder geschlossenen Verträge findet belgisches Recht Anwendung.

Streitigkeiten, die aus dem Vertrag oder diesen Bedingungen resultieren, werden vor dem zuständigen Gericht in Antwerpen verhandelt.

Artikel 9: Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

HorseBidder behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern.

Änderungen werden über die Website kommuniziert und gelten sofort für neue Auktionen und Verträge.

 

Für Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie sich an HorseBidder unter info@horse-bidder.com oder +32 456 31 19 73 wenden.

 

 

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